Wir haben in einem komplexen städtebaurechtlichen Verfahren einen wichtigen Erfolg erzielt. Nach der erstinstanzlich günstigen Entscheidung des Tribunals Sibiu wies das Berufungsgericht Alba Iulia die Berufung der Behörden als unbegründet zurück.
Die rechtskräftige Entscheidung bestätigte, dass der Bürgermeister bei privat finanzierten PUZ-Planungen, die vom Kulturministerium unverändert avisiert wurden, die Bauparameter nicht eigenmächtig ändern darf und den Plan in der avisierten Form dem Gemeinderat vorlegen muss.
Nach über zweieinhalb Jahren Verfahren wurde damit eine rechtswidrige Verwaltungspraxis sanktioniert und der Weg für die Investitionsumsetzung wieder geöffnet.
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