Strafrecht

Rechtsgebiete

Strafrecht: strategische Vertretung in allen Verfahrensphasen

Wir bieten spezialisierte strafrechtliche Beratung in Timisoara und landesweit für natürliche und juristische Personen. Wir gewährleisten Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens: Ermittlungsverfahren, Vorprüfung und Hauptverhandlung.

Wir helfen schnell bei:

  • • strafrechtliche Ermittlungen, Vorladungen und Vernehmungen
  • • Wirtschaftsdelikte, Korruptions- und Amtsdelikte
  • • Verkehrsdelikte und Verfahren zu psychoaktiven Substanzen
  • • praeventive Massnahmen, Beschlagnahmen und Einziehungen
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Kernbereiche im Strafrecht

Wir bearbeiten komplexe Strafverfahren mit Bezug zu Unternehmen, Berufsträgern und Privatpersonen und passen die Strategie an Art der Vorwürfe sowie deren persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen an.

Wirtschafts- und Finanzdelikte

Wir vertreten Mandanten in Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Untreue, Geldwäsche, Wirtschaftsbetrug und weiterer Delikte mit Vermögens- oder Unternehmensbezug und liefern eine strategische Analyse von Beweisen und Risiken.

Korruptions- und Amtsdelikte

Wir bieten strafrechtliche Verteidigung in Verfahren wegen Bestechung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch und Fahrlässigkeit im Amt, einschließlich Verfahren spezialisierter Behörden.

Verkehrsdelikte

Wir vertreten Mandanten in Verfahren wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verweigerung von Tests sowie anderen Verkehrsdelikten und prüfen die Rechtmäßigkeit technischer Beweise und Verfahrenshandlungen.

Drogen- und psychoaktive Substanzdelikte

Wir bieten Verteidigung in Verfahren wegen Besitzes, Konsums oder Handels mit Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen und prüfen die Rechtmäßigkeit von Beweisen und Ermittlungsakten.

Computerkriminalitaet

Wir unterstützen Mandanten in Verfahren wegen Cyberbetrugs, unbefugten Zugriffs auf IT-Systeme, Online-Betrugs und weiterer technologiebasierter Delikte.

Delikte gegen Person und Vermoegen

Wir vertreten Mandanten in Verfahren wegen Körperverletzung und anderer Gewaltdelikte, Bedrohung, Erpressung, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung und weiteren Delikten gegen Person oder Vermögen.

Strategische juristische Expertise in der Verfahrensfuehrung

Die rechtliche Intervention wird an jede Verfahrensphase und die konkreten Risiken des Falls angepasst – von der Erstanalyse bis zur Vertretung vor Gericht und zur Handhabung der Folgen einer Entscheidung.

Ermittlungsphase

Wir analysieren Vorwürfe und Ermittlungsakten, bestimmen die Verteidigungsstrategie und begleiten Mandanten bei Vernehmungen, Durchsuchungen und weiteren Verfahrenshandlungen.

Hauptverhandlung und Rechtsmittel

Wir erstellen schriftliche Verteidigung, führen Beweisführung, halten Plädoyers und legen Rechtsmittel gegen nachteilige Entscheidungen ein.

Vollstreckung von Sanktionen

Wir bieten rechtliche Unterstützung in Verfahren zur Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen aus rechtskräftigen Urteilen.

Wie wir jeden Fall angehen

Wir bearbeiten jeden Fall nach einer klaren Struktur, damit Fallanalyse, Verfahrensschritte und verfügbare Optionen für den Mandanten nachvollziehbar sind.

3 Ebenen

Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Vollstreckung - die zentralen Verfahrensphasen, in denen wir die Verteidigungsstrategie an den Fallverlauf anpassen.

4 stages

Fallanalyse, Definition der Verteidigungsstrategie, Steuerung der Verfahrensmassnahmen und Bewertung rechtlicher Risiken.

Wie wir in jedem Fall arbeiten

  • • Wir folgen in jedem Fall einer klaren Arbeitsstruktur, damit Verfahrensschritte planbar bleiben.
  • • Wir klären Verfahrensposition, Risiken und verfügbare Optionen vor jeder Entscheidung.
  • • Wir bereiten Erklärungen, Anträge und notwendige Unterlagen für jede Verfahrensstufe vor.
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Häufige Fragen

Die folgenden Antworten dienen der Orientierung. Eine konkrete Einschätzung setzt die Prüfung der relevanten Unterlagen voraus.

Nicht unbedingt. Durch die Entscheidung Nr. 25/2025 des Obersten Kassations- und Justizgerichtshofs wurde klargestellt, dass der blosse Nachweis von Substanzen nicht ausreicht, wenn keine Beeintraechtigung der Fahrfaehigkeit nachgewiesen ist.

Nein. Das rechtsmedizinische oder toxikologische Gutachten ist nur ein Beweismittel und wird zusammen mit allen übrigen Beweisen gewürdigt. Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Schlussfolgerungen automatisch zu übernehmen, wenn Zweifel bestehen. In bestimmten Fällen kann ein Ergänzungsgutachten oder ein Gegengutachten beantragt werden.

Untersuchungshaft ist eine Ausnahme und darf nur angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfuellt sind, etwa Fluchtgefahr oder die Gefahr der Beeinflussung von Beweismitteln.

Ja. Sowohl präventive Maßnahmen (z. B. gerichtliche Auflagen, Untersuchungshaft) als auch Sicherungsmaßnahmen können vor dem zuständigen Gericht angefochten werden.

Ja. Die Strafverfolgungsbehörden können Sicherungsmaßnahmen wie Beschlagnahme oder Einfrieren von Vermögenswerten anordnen, um Schadenswiedergutmachung oder eine mögliche Einziehung zu sichern.

Haben Sie aktuell ein strafrechtliches Anliegen?

Senden Sie die wesentlichen Unterlagen und eine kurze Darstellung der Vorwürfe. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Verfahrensfahrplan.