Verwaltungsrecht

Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht: Schutz Ihrer Interessen im Umgang mit Behörden

Wir bieten rechtliche Unterstützung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, einschließlich Bau- und Planungsrecht, Genehmigungen, Verwaltungssanktionen und rechtswidrigen Ablehnungen. Wir vertreten natürliche und juristische Personen gegenüber Behörden und vor den zuständigen Gerichten.

Wir helfen schnell bei:

  • • verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten zu Akten zentraler und lokaler Behoerden
  • • Baugenehmigungen, Zustimmungen und staedtebauliche Dokumentation
  • • Vorverfahrensbeschwerden, Rechtsbehelfe und Aussetzung von Verwaltungsakten
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Kernbereiche der Taetigkeit

Verwaltungsstreitverfahren und Konflikte mit Behörden

Wir vertreten Mandanten in Verfahren zur Aufhebung von Verwaltungsakten, bei ungerechtfertigter Ablehnung von Anträgen, bei Verwaltungssanktionen sowie bei Klagen auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts.

Staedtebaurecht und Baugenehmigungen

Wir analysieren Planungsunterlagen, begleiten die Erlangung von Planungsbescheinigungen und Baugenehmigungen und vertreten Mandanten in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit städtebaulicher Akte.

Verwaltungsakte und Vorverfahren

Wir erstellen Vorverfahrenseingaben und Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte und begleiten Mandanten in den obligatorischen Verwaltungsverfahren vor einer Klage.

Recurring files

Haeufige verwaltungsrechtliche Konstellationen, die wir bearbeiten

Wir unterstützen in Fällen, in denen Entscheidungen oder Untätigkeit von Behörden die Rechte oder Vermögensinteressen der Mandanten beeinträchtigen – von Bauleitplanung und Genehmigungen bis zu Sanktionen oder Antragsablehnungen.

01

Streitigkeiten mit zentralen und lokalen Behörden

Wir vertreten Mandanten in Klagen auf Aufhebung oder Aussetzung von Verwaltungsakten, bei der Anfechtung von Sanktionen und bei Verfahren auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass beantragter Akte.

02

Verwaltungsverfahren und ungerechtfertigte Ablehnungen

Wir unterstützen, wenn Behörden nicht fristgerecht antworten, Anträge ohne Rechtsgrund ablehnen oder rechtswidrige Akte erlassen. Wir erstellen Vorverfahrenseingaben und führen verwaltungsgerichtliche Verfahren.

03

Staedtebaurecht und Genehmigungen

Wir analysieren städtebauliche Unterlagen und vertreten Mandanten in Streitigkeiten über Baugenehmigungen, Planungsbescheinigungen und weitere in diesem Bereich erlassene Akte.

Analyse und Strategie

Stufenweise Fuehrung verwaltungsrechtlicher Verfahren

Wir analysieren Verwaltungsakte, technische Unterlagen und das behördliche Vorgehen, um Unregelmäßigkeiten festzustellen. Auf dieser Grundlage bestimmen wir den Umfang der Anfechtung und die erforderlichen Verfahrensschritte.

Dokumentenpruefung

Wir erfassen vorhandene Unterlagen und prüfen die Vollständigkeit der Verwaltungsakte, um Mängel mit möglichem Einfluss auf das Ergebnis zu erkennen.

Verfahrenskalender

Wir erstellen einen Zeitplan mit verwaltungs- und gerichtlichen Fristen, abgestimmt auf den angefochtenen Akt und die Ziele des Mandanten.

Strukturiertes Reporting

Wir liefern regelmäßige Vermerke zum Verfahrensfortschritt, zu rechtlichen Schlussfolgerungen und zu Empfehlungen für weitere Entscheidungen.

Häufige Fragen

Die folgenden Antworten dienen der Orientierung. Eine konkrete Einschätzung setzt die Prüfung der relevanten Unterlagen voraus.

Eine ungerechtfertigte Ablehnung liegt vor, wenn eine Behoerde einen Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet oder ohne tragfaehige Rechtsgrundlage ablehnt.

Wir prüfen die Ablehnungsgründe und die städtebauliche Dokumentation, führen das Vorverfahren durch und erheben die erforderliche Klage auf Aufhebung oder Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung.

Ja. Wir greifen den Akt im Vorverfahren und mit Anfechtungsklage an und prüfen Zuständigkeit, Verfahren, Begründung und Verhältnismäßigkeit.

Ja. Wir beantragen die Aussetzung, wenn der Akt sofortige Wirkungen und schwer wiedergutzumachende Schäden verursacht und eine offensichtliche Rechtswidrigkeit sowie Eilbedürftigkeit vorliegt.

Ja. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Protokolls und der Beweise und legen fristgerecht Rechtsbehelf zur Aufhebung oder Reduzierung der Sanktion ein.

Wir prüfen das Genehmigungsverfahren, die städtebauliche Rechtmäßigkeit und die Auswirkungen auf Ihr Eigentum. Liegen Unregelmäßigkeiten vor, erheben wir Vorverfahrenseingabe und Anfechtungsklage.

Ja. Wir können sowohl die Aufhebung des Akts als auch Schadensersatz verlangen, sofern die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die allgemeine Frist für die verwaltungsgerichtliche Klage beträgt 6 Monate ab Zustellung des Akts oder ab Kenntniserlangung nach Durchführung des Vorverfahrens.

Haben Sie ein verwaltungsrechtliches Anliegen mit Handlungsbedarf?

Senden Sie uns den angefochtenen Verwaltungsakt und die relevanten Unterlagen. Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen und empfehlen die passenden Verfahrensschritte.