Steuerrecht: Vertretung bei Pruefungen und Streitverfahren
Wir bieten Steuerpflichtigen, natürlichen und juristischen Personen, rechtliche Unterstützung und Vertretung bei Steuerprüfungen, Dokumentenprüfungen und Streitigkeiten mit Steuerbehörden – sowohl in der Prüfungsphase als auch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Wir helfen schnell bei:
- • Anfechtung von Steuerbescheiden und Vollstreckungsmassnahmen
- • Begleitung bei Steuerpruefungen und Dokumentenpruefungen
- • Analyse der steuerlichen Behandlung von Transaktionen und der steuerlichen Ansässigkeit
Umfassende steuerrechtliche Expertise, angepasst an die Situation jedes Steuerpflichtigen
Wir verbinden juristische Analyse mit steuerlicher Praxis, um belastbare Positionen in Prüfungen und Steuerstreitigkeiten aufzubauen. Wir erstellen die notwendige Dokumentation, die Verfahrensstrategie und die rechtliche Argumentation zur Anfechtung von Steueranpassungen und behördlichen Maßnahmen.
Angewandte Steuerberatung
Wir analysieren die steuerliche Behandlung von Transaktionen, strukturieren Vorgänge und prüfen Unterlagen, um das Risiko von Umqualifizierungen oder versagter Abzugsfähigkeit zu reduzieren.
Begleitung bei Steuerpruefungen
Wir steuern die Kommunikation mit Prüfern, bereiten angeforderte Begründungen vor, liefern fachliche Stellungnahmen und dokumentieren jede Prüfungsphase.
Steuerrechtliche Rechtsbehelfe und Streitverfahren
Wir erstellen administrative Rechtsbehelfe, begleiten Aussetzungsanträge und vertreten Steuerpflichtige in Steuerstreitverfahren von der ersten Instanz bis zur Berufung.
Haeufige steuerrechtliche Mandate
Wir unterstützen bei Steuerprüfungen, Fällen mit Sicherungsmaßnahmen und Steuerbescheiden und passen die rechtliche Strategie an den jeweiligen Fall an.
- Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Transaktionen Umsatzsteueranpassungen, Ablehnung von Erstattungen und Neubewertung der steuerlichen Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Erwerbe.
- Koerperschaftsteuer und Mikro-Unternehmensregime Steuerliche Umqualifizierungen, Abzugsfaehigkeit, Verlustvortrag und anwendbare Behandlung fuer Unternehmen und selbststaendige Berufstraeger.
- Natuerliche Personen Steuerliche Ansässigkeit, Kapitalertraege, Aktienoptionen, Dividenden, Mieteinnahmen und weitere wiederkehrende Einkunftsarten.
- Sicherungsmassnahmen Abwehr von Kontopfaendungen, Sicherungsbeschlagnahmen sowie weiteren Vollstreckungs- und Sicherungsmassnahmen.
- Steuerbescheide Anfechtung von Pruefungsberichten, Aussetzungsantraege und Strategie nach Erlass des Bescheids.
- Verbrauchsteuern und lokale Abgaben Verfahren zu Verbrauchsteuern, lokalen Abgaben und Sozialbeitraegen gegenueber lokalen oder zentralen Behoerden.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
Wir prüfen die relevanten Unterlagen, bewerten Steuerrisiken und legen die vorläufige Rechtsposition fest.
Wir definieren mögliche Szenarien, dringende Maßnahmen und den Zeitplan für die Kommunikation mit den Steuerbehörden.
Wir begleiten Prüfungen, erstellen Rechtsbehelfe und stellen die vollständige Nachvollziehbarkeit der Kommunikation mit der Steuerbehörde sicher.
Wir überwachen die Umsetzung und aktualisieren interne Verfahren, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden.
Arbeitsmodell und klare Orientierung
Wir begleiten jede Steuersache strukturiert, damit Fristen, nächste Schritte und Auswirkungen steuerlicher Maßnahmen planbar bleiben.
24 h
geschaetzte Zeit fuer eine erste Rueckmeldung nach Uebermittlung der Unterlagen.
4 Schritte
Arbeitsmodell: Analyse, Strategie, Vertretung und Nachverfolgung.
Wie wir in steuerrechtlichen Mandaten arbeiten
- • Wir kommunizieren regelmäßig Fortschritt und nächste Schritte.
- • Von Anfang an binden wir Anwälte mit Erfahrung im Steuerrecht und in Prozessführung ein.
- • Wir bereiten die Akte für alle Szenarien vor: Prüfung, Rechtsbehelf und Gerichtsverfahren.
Häufige Fragen
Die folgenden Antworten dienen der Orientierung. Eine konkrete Einschätzung setzt die Prüfung der relevanten Unterlagen voraus.
Haben Sie aktuell ein steuerrechtliches Anliegen?
Senden Sie uns den Sachverhalt, und wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem vorläufigen Maßnahmenplan.