Ordnungswidrigkeitenrecht

Cărămidariu Druță Bunu SCA Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsgebiete

Ordnungswidrigkeitenrecht: juristische Vertretung bei Sanktionen und Verwaltungsverfahren

Wir bieten rechtliche Unterstützung in Ordnungswidrigkeitensachen mit Sanktionen von Behörden, Polizei, Inspektionen oder Spezialinstitutionen. Wir prüfen die rechtliche Grundlage der Protokolle, bewerten Beweise und vertreten Mandanten aus Timisoara im gesamten Anfechtungsverfahren.

Wir helfen schnell bei:

  • • Protokolle der Polizei, ANPC, ITM, DSP, ANAF oder ISU
  • • Sanktionen im Verkehr, Handel, Verbraucherschutz oder Gesundheitsbereich
  • • Nebenmassnahmen: Suspendierungen, Einziehung, Strafpunkte, Beschraenkungen
Beratung vereinbaren

Rechtliche Expertise im Ordnungswidrigkeitenrecht

Wir analysieren das Protokoll, den vorgeworfenen Sachverhalt und das angewandte Verfahren, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und passen die Verteidigung an die Beweislage an. Wir erstellen Beschwerden gegen Ordnungswidrigkeiten, Aussetzungsanträge und vertreten Mandanten in allen Verfahrensphasen.

Kernbereiche im Ordnungswidrigkeitenrecht

Anfechtung von Ordnungswidrigkeitenprotokollen

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Protokolls, die Zuständigkeit des Beamten, die Tatsachenbeschreibung und rechtliche Einordnung. Wir kontrollieren Fristen und erstellen die Beschwerde mit relevanten Beweismitteln und Verfahrenseinwänden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verwaltungssanktionen

Wir prüfen Protokolle zu Verkehrsverstößen (Geschwindigkeit, Vorfahrt, Alkohol, Gerätemessungen, biologische Proben), bewerten die Rechtmäßigkeit der Feststellungen und Maßnahmen und fechten Bußgelder sowie Nebenfolgen einschließlich Führerscheinentzug an.

Behoerdenkontrollen und Nebenmassnahmen

Wir bearbeiten Ordnungswidrigkeitenverfahren aus Kontrollen von ANPC, ITM, DSP, ISU oder ANAF: Wir analysieren Kontrollunterlagen und Protokolle und fechten Bußgelder sowie Nebenmaßnahmen wie Betriebssperre, Schließung, Einziehung oder Lizenzentzug an.

Häufige Fragen

Die folgenden Antworten dienen der Orientierung. Eine konkrete Einschätzung setzt die Prüfung der relevanten Unterlagen voraus.

Verkehrsregeln gelten grundsätzlich auf öffentlichen Straßen. Bei Vorfällen in privaten Bereichen prüfen wir den rechtlichen Status des Ortes und klären, ob eine ordnungswidrigkeitenrechtliche oder nur zivil-/versicherungsrechtliche Haftung besteht.

In der Regel nein. Die Meldepflicht nach OUG 195/2002 betrifft vor allem Unfälle auf öffentlichen Straßen. Wir prüfen den Einzelfall und fechten rechtswidrige Maßnahmen an.

Nein. Wird das Protokoll aufgehoben, entfällt die Rechtsgrundlage für Nebenmaßnahmen (z. B. Führerscheinentzug), die dann aufgehoben werden können.

Nicht automatisch. Die ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung ist persoenlich; die fehlende Fahreridentifizierung kann ein Aufhebungsgrund sein.

Ja. War das Gerät zum Zeitpunkt der Feststellung nicht zertifiziert oder eichrechtlich geprüft, können Beweise unverwertbar und das Protokoll aufgehoben werden.

Ja. Das Protokoll muss konkrete Tatsachen und Umstände enthalten. Eine pauschale Beschreibung ist ein Mangel, der zur Aufhebung führen kann.

Haben Sie aktuell ein ordnungswidrigkeitenrechtliches Anliegen?

Senden Sie das Protokoll und relevante Unterlagen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Prüfung und empfohlenen nächsten Schritten.