Aussetzung eines ANAF-Steuerbescheids im Wert von rund 3,3 Mio. RON in der Rechtsmittelinstanz bestätigt

Aussetzung eines ANAF-Steuerbescheids im Wert von rund 3,3 Mio. RON in der Rechtsmittelinstanz bestätigt
Steuerrecht

Aussetzung eines ANAF-Steuerbescheids im Wert von rund 3,3 Mio. RON in der Rechtsmittelinstanz bestätigt

Das Team von Cărămidariu Druță Bunu SCA erzielte eine günstige Lösung in einem verwaltungs- und steuerrechtlichen Streitverfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung eines ANAF-Steuerbescheids sowie der dazugehörigen steuerlichen Verwaltungsakte im Gesamtwert von rund 3,3 Mio. RON, entsprechend etwa 650.000 EUR, betreffend zusätzliche Mehrwertsteuer für die Jahre 2019-2025.

Die Sache betrifft die Tätigkeit einer auf dem rumänischen Markt für Nahrungsergänzungsmittel aktiven Gesellschaft, eines der wichtigen Unternehmen dieses Sektors und der Vertreterin in Rumänien mehrerer etablierter Hersteller aus den Vereinigten Staaten von Amerika und aus Europa.

Am 16. März 2026 wies das Berufungsgericht Alba Iulia das vom Finanzorgan eingelegte Rechtsmittel gegen das Urteil des Tribunals Sibiu vom 30. Januar 2026 als unbegründet zurück, mit dem dem von unserem Team gestellten Antrag auf Aussetzung stattgegeben worden war.

Das erstinstanzliche Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung erfüllt sind, nämlich das Bestehen eines eindeutigen Anscheins der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Akts sowie die Notwendigkeit, den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens zu verhindern. Die Bestätigung dieser Lösung in der Rechtsmittelinstanz bestätigt vorläufig die Tragfähigkeit der im Interesse des Mandanten vorgebrachten Argumente.

Die beiden gerichtlichen Entscheidungen stellen einen bedeutenden prozessualen Erfolg dar, da sie die Wirkungen der angefochtenen Steuerakte suspendieren und zumindest vorläufig das Risiko der Vollstreckung erheblicher steuerlicher Verpflichtungen beseitigen, bis das auf ihre Aufhebung gerichtete Verfahren endgültig entschieden ist.

Der Mandant wurde von RA Dr. Dan-Adrian Cărămidariu und RA Dr. Alexandra Bob aus dem Bereich Steuerrecht und Verwaltungsstreitverfahren von Cărămidariu Druță Bunu SCA beraten und vertreten.

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