Das Berufungsgericht Timișoara gab der für unseren Mandanten eingelegten Berufung statt und änderte das erstinstanzliche Urteil in einem arbeitsrechtlichen Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung vollständig ab.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des Arbeitsgesetzbuchs für das Kündigungsverfahren und den Inhalt der Kündigungsentscheidung, einschließlich der in Art. 252 des Arbeitsgesetzbuchs geregelten Nichtigkeitsgründe.
Mit seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2026 ordnete das Gericht die Aufhebung der Entscheidung über die Beendigung des individuellen Arbeitsvertrags, die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in seine zuvor bekleidete Position und die Zahlung der Vergütungsansprüche für den Zeitraum zwischen der Kündigung und der tatsächlichen Wiedereingliederung einschließlich der entsprechenden Wertanpassungen und der gesetzlichen Verzugszinsen an. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mandant wurde von Rechtsanwalt Dr. Dan-Adrian Cărămidariu und Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bob von Cărămidariu Druță Bunu SCA betreut.
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