Wir erzielten eine Einstellungsentscheidung in einem Strafverfahren wegen Fahrens unter Einfluss psychoaktiver Substanzen, in einem Kontext weiterhin bestehender methodischer Schwierigkeiten in der forensischen Toxikologie.
Obwohl die Entscheidung Nr. 25/2025 des Obersten Gerichtshofs klarstellt, dass strafrechtliche Verantwortlichkeit den Nachweis einer tatsächlichen Beeinflussung erfordert, werden in der Praxis weiterhin pauschale Gutachten ohne ausreichende wissenschaftliche Begründung vorgelegt.
Durch gezielte Einwände, toxikologisch fundierte Argumentation und die Beantragung einer Gutachtenergänzung konnten wir darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.
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