Wir erzielten in der Berufungsinstanz eine günstige Entscheidung in einem Strafverfahren, in dem das Tribunal Constanta den Angeklagten in erster Instanz wegen Besitzes von Risiko- und Hochrisikodrogen zum Eigenkonsum zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung verurteilt hatte.
Mit der Berufung haben wir dargelegt und nachgewiesen, dass die Verurteilung im Hinblick auf die konkreten Umstände des Falls und die Person des Angeklagten übermäßig streng war und dass die Voraussetzungen für eine mildere Form der Strafindividualisierung erfüllt waren. Infolgedessen gab das Berufungsgericht Constanta der Berufung statt, hob die von der ersten Instanz ausgesprochene Verurteilung auf und ordnete die Aussetzung der Anwendung der Strafe an, wobei zugleich die Dauer der festgesetzten Strafe herabgesetzt wurde.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Mandant wurde von RA Mihai Bunu aus der strafrechtlichen Praxis von Cărămidariu Druță Bunu SCA beraten und vertreten.
← Zurueck zu den Neuigkeiten