Das Berufungsgericht Timișoara hat am 27. März 2026 eine rechtskräftige Entscheidung erlassen, mit der es der von unseren Mandantinnen, natürlichen Personen und deutschen Staatsangehörigen, gegen die Nationale Kommission für Immobilienentschädigung eingelegten Berufung stattgab, das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der für sie nachteiligen Lösung teilweise abänderte und ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung für die vom kommunistischen Regime missbräuchlich entzogene Immobilie anerkannte sowie zugleich die Nationale Kommission zur Erteilung einer neuen Entschädigungsentscheidung verpflichtete.
Der Rechtsstreit ist wegen seiner Dauer und Komplexität besonders bemerkenswert. Die Restitutionsbemühungen wurden bereits im Jahr 2001 vom Rechtsvorgänger der Klägerinnen, dem Sohn des Eigentümers, dem die Immobilie missbräuchlich entzogen worden war, eingeleitet, und die rechtskräftige Lösung erfolgt erst mehr als zwei Jahrzehnte nach Einreichung der Notifikation. Unsere Mandantinnen, seine Ehefrau und seine Töchter, führten das Verfahren weiter, um die Anerkennung ihrer erbrechtlichen Ansprüche und eine wirksame Wiedergutmachung zu erreichen.
Die betreffende Immobilie, eine historische Villa des Architekten Eduard (Ede) Reiter, einer prägenden Persönlichkeit der Timișoaraer Architektur des frühen 20. Jahrhunderts, kann nicht mehr in Natur zurückgegeben werden. In diesem Zusammenhang gewährleistet die gerichtliche Entscheidung eine Entschädigung durch Äquivalent, deren Höhe von 4 Millionen Lei auf der Grundlage der in diesem Bereich anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen berechnet wurde.
Die Entscheidung bestätigt einmal mehr die Notwendigkeit einer sorgfältigen und aktuellen Bewertung in Entschädigungsverfahren sowie die wesentliche Rolle der Gerichte bei der Korrektur lang andauernder Unbill. Für die Mandantinnen markiert diese Entscheidung den Abschluss eines vor 25 Jahren begonnenen juristischen Vorgehens und stellt eine substanzielle Wiedergutmachung eines historischen Unrechts dar.
Die Beratung und Vertretung in erster Instanz wurden durch RA Dr. Dan-Adrian Cărămidariu und RA Dr. Maximilian-Andrei Druță gewährleistet; im Berufungsverfahren kam RA Dr. Alexandra Bob hinzu, alle aus der zivilrechtlichen Praxis von CDB Legal.
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